Deckungsbegrenzung ... Selbstbeteiligung ...

Bei der Rechtschutzversicherung handelt es sich um eine Individual-
versicherung. Hier wird das Kostenrisiko eines Rechtsstreits von der
Gesellschaft versichert. Diese Form der Versicherung wird für Privat-
personen und auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutz-
versicherung bezieht sich nicht auf alle Rechtsgebiete, sondern kann
individuell nach Versichertenrisiken zusammengestellt werden. Die
Leistung der Rechtsschutzversicherung kann ohne Deckungsbegrenzung
oder bis zu einer vertraglich vereinbarten Deckungssumme
(normalerweise 250.000 Euro pro Rechtsschutzfall) vereinbart werden.
In diesem Rahmen übernehmen die Versicherungen folgende Leistungen.
Gesetzliche Anwaltsgebühren, die von einem frei gewählten Anwalt
erhoben werden. Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, die für
den Rechtsstreit notwendig sind.

Auch Kosten eines Gegners, die der Versicherungsnehmer tragen muss,
werden von der Versicherung getragen. Zu den Leistungen der Rechts-
schutzversicherung gehören auch Strafkautionen, die sich im Normalfall
auf 50.000 Euro beschränken. Hierdurch soll der Versicherte vor
Strafvollzug geschützt werden. Straf- und Bußgelder sind von der
Leistung ausgeschlossen. Im Normalfall werden Selbstbeteiligungen vereinbart, die die Prämie dann deutlich sinken lassen.

Der Selbstbehalt liegt bei 150 bis 250 Euro pro Rechtsschutzfall. Eine Selbstbeteiligung kann natürlich ausgeschlossen werden, wenn eine geringe Mehrprämie akzeptiert wird. Der Schutz der Versicherung gilt europaweit, in Mittelmeerländern und bei bis zu sechswöchigen Auslandaufenthalten auch weltweit. Die Gesellschaften beraten vor dem Urlaubsantritt aber über Einzelheiten, die zu beachten sind. Für Rechtsschutzversicherungen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten, das heißt, dass eine Leistung erst 3 Monate nach Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden kann. Dies schützt die Gesellschaften vor willkürlichen Abschlüssen im Falle eines erwarteten Rechtsstreits. Diese Regelung gilt bei allen Rechtsschutzversicherern, wie Finanz- und Versicherungsexperten informieren.
 

 

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