Haben Sie eine ausreichende Rechtschutzversicherung?

Ausreichender Rechtsschutz ist heute sowohl für Arbeitnehmer, Selbständige als auch für Firmen wichtiger denn je, zum einen auf Grund zunehmender sozialer Streitigkeiten oder Unfälle, zum anderen auf Grund der oft für den Laien viel zu komplizierten Gesetzeslage.

Deshalb haben Rechtsschutzversicherungen einen viel höheren Stellenwert bei der Entscheidung, welche Versicherungen abgeschlossen werden sollten, als noch vor wenigen Jahren - übernimmt eine Rechtschutzversicherung doch bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung. Insbesondere für den Geschädigten ist das immens wichtig, tritt für ihn doch die Haftpflichtversicherung nicht in Kraft.

Übernommen werden von einer Rechtsschutzversicherung, die grundsätzlich nicht nur in Deutschland, sondern auch in den anderen europäischen Staaten und den am Mittelmeer gelegenen nordafrikanischen Ländern Versicherungsschutz bietet, u. a.:
- Anwaltsgebühren,
- Gutachterhonorare,
- Gerichtskosten einschließlich Kosten des Gegners im Falle eines verlorenen Prozesses und sogar
- Strafkautionen.

Da die meisten Versicherungsunternehmen erst drei Monate nach Vertragsabschluss die Kostenübernahme garantieren, sollte mit einer Rechtsschutzversicherung nicht erst bis zu einem Schadensfall gewartet werden. Auch hier gilt eine rechtzeitige Vorsorge, wobei auch schon außerhalb einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Versicherungsschutz im Beratungsfall eintritt.
Das Procedere ist einfach. Bei grundsätzlich freier Anwaltswahl genügt die Meldung eines Schadens- oder Streitfalls an die Rechtsschutzversicherung. Die Kostenübernahme wird dann über eine sogenannte "Schadensnummer" geregelt.

Neben Privat- bzw. Berufsrechtsschutz sollte in das Versicherungspaket unbedingt auch der Verkehrsrechtsschutz mit eingebunden werden. Die KFZ-Haftpflichtversicherung sichert ja nur selbstverschuldete Unfälle ab. Bei Schadensersatzforderungen oder Unstimmigkeiten bzgl. der Schuldfrage bietet nur die Verkehrsrechtsschutzversicherung ausreichenden Versicherungsschutz. Dabei sind die finanziellen Risiken auch dann abgesichert, wenn am Straßenverkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln, als Fußgänger oder Radfahrer teilgenommen wird.

Trotz vorhandener Vertragsausschlüsse, wie z.B. Ehescheidungen, Planfeststellungsverfahren, Erbschaftsstreitigkeiten oder Bußgelder versichert die Rechtsschutzversicherung für die meisten Versicherungsnehmer ihr finanzielles Risiko in den für sie relevanten Rechtsbereichen umfassend.
Die Vertragslaufzeit beläuft sich in der Regel auf 5 Jahre.
Als nicht unbedingt günstig haben sich Tarife mit Selbstbeteiligungen erwiesen, da der Versicherte in der Regel bei jedem neuen Rechtsstreit, der sich aus einem ursächlichen Fall ergeben kann, erneut bezahlen muss. Das kann z.B. bei Verkehrsunfällen der Fall sein, wenn sich außer dem Schadensgegner auch die Bußgeldstelle, der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus mit Ansprüchen melden.

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