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Ausreichender Rechtsschutz ist heute sowohl für
Arbeitnehmer, Selbständige als auch für Firmen wichtiger denn je, zum
einen auf Grund zunehmender sozialer Streitigkeiten oder Unfälle, zum
anderen auf Grund der oft für den Laien viel zu komplizierten
Gesetzeslage.
Deshalb haben Rechtsschutzversicherungen einen viel höheren Stellenwert
bei der Entscheidung, welche Versicherungen abgeschlossen werden
sollten, als noch vor wenigen Jahren - übernimmt eine
Rechtschutzversicherung
doch bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme die Kosten
einer rechtlichen Auseinandersetzung. Insbesondere für den Geschädigten
ist das immens wichtig, tritt für ihn doch die Haftpflichtversicherung
nicht in Kraft.
Übernommen werden von einer Rechtsschutzversicherung, die grundsätzlich
nicht nur in Deutschland, sondern auch in den anderen europäischen
Staaten und den am Mittelmeer gelegenen nordafrikanischen Ländern
Versicherungsschutz bietet, u. a.:
- Anwaltsgebühren,
- Gutachterhonorare,
- Gerichtskosten einschließlich Kosten des Gegners im Falle eines
verlorenen Prozesses und sogar
- Strafkautionen.
Da die meisten Versicherungsunternehmen erst drei Monate nach
Vertragsabschluss die Kostenübernahme garantieren, sollte mit einer
Rechtsschutzversicherung nicht erst bis zu einem Schadensfall gewartet
werden. Auch hier gilt eine rechtzeitige Vorsorge, wobei auch schon
außerhalb einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Versicherungsschutz
im Beratungsfall eintritt.
Das Procedere ist einfach. Bei grundsätzlich freier Anwaltswahl genügt
die Meldung eines Schadens- oder Streitfalls an die
Rechtsschutzversicherung. Die Kostenübernahme wird dann über eine
sogenannte "Schadensnummer" geregelt.
Neben Privat- bzw. Berufsrechtsschutz sollte in das Versicherungspaket
unbedingt auch der Verkehrsrechtsschutz mit eingebunden werden. Die
KFZ-Haftpflichtversicherung sichert ja nur selbstverschuldete Unfälle
ab. Bei Schadensersatzforderungen oder Unstimmigkeiten bzgl. der
Schuldfrage bietet nur die Verkehrsrechtsschutzversicherung
ausreichenden Versicherungsschutz. Dabei sind die finanziellen Risiken
auch dann abgesichert, wenn am Straßenverkehr mit öffentlichen
Verkehrsmitteln, als Fußgänger oder Radfahrer teilgenommen wird.
Trotz vorhandener Vertragsausschlüsse, wie z.B. Ehescheidungen,
Planfeststellungsverfahren, Erbschaftsstreitigkeiten oder Bußgelder
versichert die Rechtsschutzversicherung für die meisten
Versicherungsnehmer ihr finanzielles Risiko in den für sie relevanten
Rechtsbereichen umfassend.
Die Vertragslaufzeit beläuft sich in der Regel auf 5 Jahre.
Als nicht unbedingt günstig haben sich Tarife mit Selbstbeteiligungen
erwiesen, da der Versicherte in der Regel bei jedem neuen Rechtsstreit,
der sich aus einem ursächlichen Fall ergeben kann, erneut bezahlen muss.
Das kann z.B. bei Verkehrsunfällen der Fall sein, wenn sich außer dem
Schadensgegner auch die Bußgeldstelle, der behandelnde Arzt oder das
Krankenhaus mit Ansprüchen melden.
Rechtsschutz Vergleich
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