|
Unter
Rechtsschutz versteht man das Recht eines jeden
Bundesbürgers,
im Streitfall vor Gericht sein Recht selbst durchzusetzen, was so auch
als
Grundrecht im BGB festgeschrieben ist. Da im Falle einer Klage oder
Anklage das geltend machen dieses Rechtes vor Gericht für den Bürger
oft mit immensen Kosten verbunden ist, welche er je nach Sachlage
selbst aufwenden muss, besteht die Möglichkeit einer
Rechtsschutzversicherung.
Diese Versicherung ist eine sogenannte Individualversicherung, im
Gegensatz zur Pflichtversicherung wie etwa der Sozialversicherung
eine freiwillig abzuschließende Versicherungsart. Dabei kann der zu
Versichernde ein häufig angebotenes Komplettpaket wählen, oder sich
nur für einzelne Untersparten entscheiden, welche für ihn persönlich
von in Betracht zu ziehen sind, wie etwa Arbeits-Rechtsschutz oder
Rechtsschutz im Vertragsrecht.
Die abzuschließenden Pakete oder Einzelversicherungen hängen natürlich
ab vom Familienstand des Versicherungsnehmers, der Anzahl vorhandener
Kinder, Beamtenstatus oder Selbständigkeit. Bei Vertragslegung wird die
so genannte Deckungssumme festgelegt, die entweder ohne Begrenzung ist,
was eher zu empfehlen ist, oder auch nur einen bestimmten Betrag
umfasst, der aus Erfahrungswerten bestimmt wird, und im Normalfall den
Klienten bei einem Gerichtsverfahren finanziell ausreichend abdeckt.
Ferner beinhaltet diese Versicherung in erster Linie die anfallenden
Gerichtskosten, weiters die Auslagen für den vom Kunden frei wählbaren
Anwalt, entstehende Aufwendungen für Gutachten eines Sachverständigen
und eventuell auch vom Gegner verursachte Kosten, falls diese
mitgetragen werden müssen. Überdies werden auch etwaige Kautionen
getragen, diese allerdings nur bis zu einer festgelegten Grenze,
generell ausgeschlossen davon werden verhängte Geldstrafen oder
Bußgelder.
Vor Vereinbarung eines solchen Vertrages sollten allerdings die
verschiede Tarife diverser Anbieter auf mögliche Preisunterschiede hin
verglichen werden, das Vorhandensein von Mindeststandards überprüft und
auf eventuelle Überversicherung geachtet werden, denn oft liegen Fälle
des Rechtsschutzes und der Haftpflicht eng beeinander.
So kann sich im persönlichen Falle eine telefonische Anwaltshotline, die
vertraglich festgelegte Einmalzahlung der Selbstbeteilung trotz
verschiedener Leistungsarten oder die weltweit greifende Versicherung
als sehr wichtig herausstellen.
|
|