|
Die Rechtsschutzversicherung ist eine
Individualversicherung. Der Sinn
des Abschlusses der Rechtsschutzversicherung besteht für den
Versicherungsnehmer darin, das Kostenrisiko eines Rechtsstreits durch
eine Versicherungsgesellschaft absichern zu lassen. Die Rechtsschutz-
versicherung kann sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen
abgeschlossen werden. Hierbei bezieht sich diese Versicherung nicht auf
alle Rechtsgebiete, vielmehr kann sie völlig individuell nach den
Versichertenrisiken zusammengestellt werden. Bei der Rechtsschutz-
versicherung können Deckungssummen pro Rechtsschutzfall vereinbart
werden oder die Versicherung wird ohne Deckungsbegrenzung vereinbart.
Im Rahmen der Vereinbarungen übernehmen die Versicherungen
verschiedene Leistungen. Hierzu gehören gesetzliche Anwaltsgebühren,
die von frei wählbaren Anwälten erhoben werden.
Zeugengelder sowie Sachverständigenhonorare, die für den Rechtsstreit
notwendig sind sowie Kosten eines Gegners, die der Versicherungs-
nehmer tragen muss, werden ebenso von der Versicherung übernommen.
Die Versicherungsgesellschaft trägt auch die Kosten für Strafkautionen,
die im Regelfall auf 50.000 Euro limitiert sind. Diese Leistung dient
dazu,
den Versicherten vor Strafvollzug zu schützen. Straf- und Bußgelder sind
übrigens seitens der Versicherung von der
Leistung ausgeschlossen. Im Regelfall werden für die
Rechtsschutzversicherung Selbstbeteiligungen vereinbart, damit die
Prämie dann günstiger wird. Ein Selbstbehalt liegt meistens bei 150 bis
250 Euro pro Rechtsschutzfall. Wird die Selbstbeteiligung
ausgeschlossen, dann wird eine etwas höhere Prämie erhoben. Der
Versicherungsschutz für die Rechtsschutzversicherung gilt europaweit, in
Mittelmeerländern und auch beim Urlaub außerhalb dieses Bereiches für 6
Wochen weltweit. Vor dem Urlaubsantritt sollte sich der Versicherte bei
seiner Gesellschaft aber noch eingehend beraten lassen, in welchem
Umfang Versicherungsschutz im Urlaub besteht.
|
|